https://www.sachkundenachweis-noe.at/
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Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen, allerdings ist sie vom Halter des Hundes nur einmal im Leben zu absolvieren. Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden.