Grundstücksgrenzenänderung

Änderungen der Grundstücksgrenzen im Bauland sind vor der grundbücherlichen Durchführung der Gemeinde anzuzeigen. Die Anzeige bedarf der Zustimmung der Eigentümer aller von der Änderung betroffenen Grundstücke.
Der Anzeige ist ein, von einem Vermessungsbefugten verfasster Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.
Anzeige:

  • Bundesgebühr              € 13,20  
  • Verwaltungsabgabe     € 10,90

Beilage je Bogen

  • Bundesgebühr  €  3,90